1. Allgemeines

 

  1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Oha-Druck GmbH, Salzstraße 50, 74653 Ingelfingen-Criesbach mit dem Auftraggeber und bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Firma Oha-Druck GmbH. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung, spätestens mit Zugang der Auftragsbestätigung, allerspätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung, anerkannt.
  2. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich beim Auftraggeber um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer § 14 BGB) oder wenn es sich beim Auftraggeber um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
  3. Der Inhalt der von der Firma Oha-Druck GmbH verfassten Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist für den Vertrag zwischen der Firma Oha-Druck GmbH und dem Auftraggeber allein maßgebend; Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere Angaben der Mitarbeiter der Firma Oha-Druck GmbH über Eigenschaften dieser herzustellenden Druckwerke sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma Oha-Druck GmbH schriftlich bestätigt wurden, oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wurde. Die Mitarbeiter der Firma Oha-Druck GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  4. Abweichende Einzelbestimmungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Firma Oha-Druck GmbH nur dann verbindlich, wenn sie den vorliegenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen oder wenn sie von der Firma Oha-Druck GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

 

2. Angebote/Preise

 

  1. Die im Angebot der Firma Oha-Druck GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten  unverändert bleiben. Die Preise der Firma Oha-Druck GmbH enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Frachtporto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  2. Nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des hierdurch verursachten Maschinenstillstandes werden  von der Firma Oha-Druck GmbH gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet. Die Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt, gemäß Ziffer 5 dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten entsprechend.

 


3. Lieferung

 

  1. Den Versand nimmt die Firma Oha-Druck GmbH für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Hierbei haftet sie nach den Regelungen in Ziffer 7 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Haftung/Schadensersatz). Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
  2. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma Oha-Druck GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  3. Für den Fall eines von der Firma Oha-Druck GmbH zu vertretenden Lieferverzugs wird die Dauer der vom Auftraggeber schriftlich zu setzenden angemessenen Nacherfüllungsfrist auf mindestens 3 Wochen festgelegt. Diese Frist beginnt mit Eingang des schriftlichen Nacherfüllungsverlangens bei der Firma Oha-Druck GmbH. Nach fruchtlosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bei einem absoluten Fixgeschäft ist das Setzen einer angemessenen Nacherfüllungsfrist nicht erforderlich.
  4. Hat die Firma Oha-Druck GmbH die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höhere Gewalt, wie z. B. unverschuldete Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, auf Streik, Aussperrung, Krieg oder Aufruhr, dann verlängert sich die Lieferfrist, oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen. Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die Höhe des Auftragswertes hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf der einer dem der Firma Oha-Druck GmbH etwa gesetzten Frist zur Nacherfüllung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eine zwingende Haftung der Firma Oha-Druck GmbH vorgeschrieben ist, die Regelungen unter Ziffer 7 dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Haftung/Schadensersatz) bleiben, von der vorstehenden Haftungsbegrenzung also unberührt.

 

4. Zahlung

 

  1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) durch den Auftraggeber ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu leisten. Skonti werden nur auf ausdrückliche Vereinbarung hin gewährt und wenn diese auf der Rechnung inklusive der Skontofrist eigens ausgewiesen sind.
  2. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Zahlungen durch den Auftraggeber können mit befreiender Wirkung nur an die Firma Oha-Druck GmbH direkt geleistet werden. Deren Mitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.
  4. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der Anspruch der Firma Oha-Druck GmbH auf die ihr zustehende Vergütung (Gegenleistung) durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, kann die Firma Oha-Druck GmbH ohne in Verzug zu geraten, die Herstellung und Lieferung der von ihr zu fertigenden Druckwerke verweigern, bis vom Auftraggeber geschuldete Kaufpreis (Gegenleistung) bewirkt oder entsprechende Sicherheit geleistet wird. Die Firma Oha GmbH kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist setzen, in welcher der Auftraggeber Zug um Zug gegen die Leistung (Herstellung und Lieferung des Druckwerks) nach seiner Wahl die Gegenleistung (Bezahlung des Kaufpreises) zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Die Sicherheit kann vom Auftraggeber erbracht werden in Form einer Bankbürgschaft in Höhe des vereinbarten Kaufpreises (abzüglich etwa bereits bezahlter Anzahlungen). Nach erfolglosem Ablauf der vorstehend genannten Frist, kann die Firma Oha-Druck GmbH vom Vertrag zurücktreten.
  5. Wegen begründeter Mängel, die auf die Leistung der Firma Oha-Druck GmbH zurückzuführen sind, kann vom Auftraggeber nur ein angemessener Teil vom geschuldeten Kaufpreis zurückbehalten werden.

 

5. Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht

 

  1. An den gelieferten Waren behält sich die Firma Oha-Druck GmbH das Eigentum bis zu völligen Bezahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller auch künftigen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
  2. Im Falle der Veräußerung durch den Auftraggeber tritt dieser schon jetzt die hierdurch gegen Dritte erlangten Forderungen und zwar in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware zuzüglich 20% an die Firma Oha-Druck GmbH ab, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfalle bedarf. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung für die Firma Oha-Druck GmbH einzuziehen, solange er der Firma Oha-Druck GmbH gegenüber mit seinen Leistungspflichten (Bezahlung des Kaufpreises) nicht in Verzug ist. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist die Firma Oha-Druck GmbH berechtigt, dem Drittschuldner die Abtretung offenzulegen. Der Auftraggeber wird hiervon benachrichtigt.
  3. Übersteigt der Wert der an die Firma Oha-Druck GmbH mit diesem verlängerten Eigentumsvorbehalt hingegebenen Sicherheiten die Forderungen der Firma Oha-Druck GmbH gegen den Auftraggeber insgesamt um mehr als 20%, ist die Firma Oha-Druck GmbH zur Freigabe einzelner Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, falls der Auftraggeber dies verlangt.
  4. Die Weiterveräußerung der Vertragserzeugnisse der Firma Oha-Druck GmbH ist nur    Gewerbetreibenden im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsvorgangs erlaubt.

 

6. Gewährleistung/Beanstandungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung durch den Auftraggeber auf diesen über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind, oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.    
  2. 1. Der Auftraggeber hat Beanstandungen und Mängel des Vertragserzeugnisses gegenüber der Firma Oha-Druck GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang des Vertragserzeugnisses schriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, ist die Rüge durch den Auftraggeber spätestens eine Woche nach Kenntnis des Mangels oder Kenntnis der diesen Mängeln zugrunde liegenden Mangelsymptome schriftlich gegenüber der Firma Oha-Druck GmbH vorzunehmen.  
    2. Mängel eines Teils des gelieferten Vertragserzeugnisses berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung des gesamten gelieferten Vertragserzeugnisses, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 
    3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original durch den Auftraggeber nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. 
    4. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Berechnet wird in jedem Fall die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen bis zu 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz für Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Auflage die nicht beanstandet werden können auf 20%, bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen zwischen 1.000 kg und 2.000 kg erhöht sich der Prozentsatz für Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Auflage, die nicht beanstandet werden können auf 15%. Ab Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen über 2.000 kg beträgt der Prozentsatz für Mehr- und Minderlieferungen der bestellten Auflage die nicht beanstandet werden können, die eingangs geregelten 10%.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Der Auftraggeber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge durch den Auftraggeber zu Unrecht, ist die Firma Oha-Druck GmbH berechtigt, die hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
  4. Die Firma Oha-Druck GmbH erhält vom Auftraggeber zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist eingeräumt. Die Firma Oha-Druck GmbH ist hierbei schriftlich zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern. Als angemessen gilt eine Frist zur Nacherfüllung von mindestens zwei Wochen ab Zugang des Nacherfüllungsverlangens bei der Firma Oha-Druck GmbH.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Haftung/Schadensersatz)  vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den von der Firma Oha-Druck GmbH gelieferten Produkten und Gegenständen vorgenommen, so bestehen für diese und die hieraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  7. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung oder den Wohnort des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der von der Firma Oha-Druck GmbH gelieferten Produkten.
  8. Wenn es sich beim Auftraggeber um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer § 14 BGB) oder wenn es sich beim Auftraggeber um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, hat diese gegen die Firma Oha-Druck GmbH nur insoweit Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers), als der Auftraggeber mit seinem Vertragspartner keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Auftraggebers gegen die Firma Oha-Druck GmbH gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner 6.1 - 6.7 entsprechend.
  9. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials, die einen Mangel im Sinne des Fehlerbegriffs darstellen, haftet die Firma Oha-Druck GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer dieses eingesetzten Materials. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Abweichung in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen ist oder wenn es hierdurch zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit kommt. In diesen Fällen gilt die Ziffer 7 dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen uneingeschränkt.
  10. Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen die Ziffer 7 dieser AGB (Haftung/Schadensersatz). Weitergehende oder andere als die in Ziffer 6.1 bis 6.8 geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen die Firma Oha-Druck GmbH und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen, wobei die Regelung der Ziffer 7 dieser allgemeinen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen hiervon unberührt bleibt.

 

7. Haftung/Schadensersatz

 

  1. Die Firma Oha-Druck GmbH haftet für eigene und vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wie für die Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit sowie bei erheblicher Pflichtverletzung unbeschränkt. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  2. Weiterhin haftet die Firma Oha-Druck GmbH im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Dasselbe gilt, soweit die Firma Oha-Druck GmbH die Garantie für die Beschaffenheit der Produkte der Firma Oha-Druck GmbH oder das Vorhandensein eines Leistungserfolgs oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Haftet die Firma Oha-Druck GmbH nicht nach der vorstehenden Regelung, so haftet sie für alle gegen sie gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit also im Falle leichter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
  4. Im Falle der Haftung wegen einer höheren als der leichten Fahrlässigkeit, wenn die Firma Oha-Druck GmbH, also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt mehr als nur leicht außer Acht lässt und bei einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haftet die Firma Oha-Druck GmbH nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
  5. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft die Firma Oha-Druck GmbH nur, wenn sie das Beschaffungsrisiko ausdrücklich und aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung übernommen hat.
  6. Die Haftung der Firma Oha-Druck GmbH für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat oder sie, ihre leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen den Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft.
  7. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  8. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in dieser Regelung gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie der Subunternehmer der Firma Oha-Druck GmbH.
  9. Die Firma Oha-Druck GmbH ist verpflichtet, etwaige ihr gegen Dritte - insbesondere Versicherungen - zustehende Schadensersatzansprüche, soweit sie diese nicht zur Abdeckung eigener Schadensersatzpflichten benötigt, auf Verlangen an den Auftraggeber abzutreten, soweit dies nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.
  10. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können, sofern der Auftraggeber eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer § 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Jahr ab Kenntnis der schadenauslösenden Tatsachen geltend gemacht werden.

 

8. Bundesdatenschutzgesetz

 

  1. Die Firma Oha-Druck GmbH weist den Auftraggeber darauf hin, dass ihre personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nur für hausinterne Zwecke verwendet werden. Dritten werden diese Angaben nicht weitergeleitet.


9. Verwahren/Versicherung

 

  1. Vorlage, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen der Firma Oha-Druck GmbH und ihrem Auftraggeber und nur gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin des hierauf basierenden endgültigen Druckerzeugnisses hinaus von der Firma Oha-Druck verwahrt. Die Firma Oha-Druck GmbH haftet bei dieser Verwahrung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit soweit sich keine weitergehende Haftung aus Ziffer 7 dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ergibt.
  2. Die in Ziffer 9.1 bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, von der Firma Oha-Druck GmbH pfleglich behandelt. Für Beschädigungen dieser Gegenstände haftet die Firma Oha-Druck GmbH ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit soweit sich aus Ziffer 7 dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen keine weitergehende Haftung ergibt.
  3. Sollen die in Ziffer 9.1 und 9.2 bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber diese Versicherung selbst zu besorgen und die hierfür entstehenden Kosten selbst zu tragen.

 

10. Impressum

 

Die Firma Oha-Druck GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftaggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Teilnichtigkeit

 

Der Vertrag zwischen der Firma Oha-Druck GmbH und dem Auftraggeber unterliegt nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit es sich beim Auftraggeber um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der Firma Oha-Druck GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öfentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist als Gerichtsstand für alle aus den Geschäftsverbindungen zwischen den Parteien entstehenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen ausschließlich der Sitz der Firma Oha-Druck GmbH vereinbart. Die Firma Oha-Druck GmbH kann jedoch auch an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage erheben.

Zahlungsort ist zugleich auch der Gerichtsstand.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder im Vertrag zwischen der Firma Oha-Druck GmbH und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des sonstigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder der sonstigen Vertragsbestandteile durch solche Bestimmungen oder Vertragsbestandteile zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglich gewollten Inhalt dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder dem ursprünglich gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommen.