1. Allgemeines

Alle technischen und organisatorischen Änderungen im Verfahrensweg Computer-to-plate müssen zwischen Druckerei und Auftraggeber vereinbart werden. Die Änderungen beziehen sich auf alle vom Standard abweichenden Punkte. Als Standard sind alle nachfolgenden Punkte zu verstehen.

Der Auftragnehmer wandelt die vom Auftraggeber angelieferten Daten in Belichtungsdaten für Computer-to-plate um. Diese gerechneten Endseiten werden in einem Plot dokumentiert und vom Auftraggeber zum Druck freigegeben.

Eine generelle Prüfungspflicht der Daten seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Stellt der Auftragnehmer bei der Verarbeitung der Datenträger bzw. der Daten dennoch fest, dass diese nicht verwendbar sind, wird  der Auftraggeber informiert. Der Auftraggeber liefert einwandfreie Datenträger bzw. Daten schnellstmöglich nach oder der Auftraggeber trägt die Kosten die durch die Korrektur der Daten entstehen.

Liefert der Auftraggeber Datenträger und/oder Daten bzw. sonstige Druckunterlagen verspätet zum Auftragnehmer ab, so ist der Liefertermin neu zu vereinbaren.

Der Auftragnehmer stellt die gelieferten Unterlagen dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages (vollständige Bezahlung) wieder zur Verfügung. Der Inhalt der angelieferten Daten bleibt unverändert.

Eine Archivierung der Daten beim Auftragnehmer erfolgt nicht. Abweichungen hiervon müssen getrennt vereinbart werden. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Auftrag zu regeln. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Der Kunde versichert, dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Haftungsrisiken frei.

Der Datenlieferant garantiert die vollständige Lieferung aller relevanten Bestandteile wie Schriften, Bilder, Grafiken und Layoutdokumente. Die zur Datenträgererzeugung verwendete Plattform ist bekannt zu geben.


2. Formate und Programme
- PDF
- Layoutprogramme:
- InDesign CS3 (Mac / PC)
- QuarkXPress 8.1 (Mac / PC)
- CorelDraw 12 (PC)
- andere Formate und Programme auf Anfrage

 

3. Spezifikationen

 

PDF
PDF-Dateien gemäß PDF/x-1a Standard
(nähere Infos unter ”http://www.pdfx3.org oder http://www.eci.org)

                   
Layoutdateien
Der Auftraggeber liefert offene Dateien aus den oben aufgeführten Anwendungsprogrammen. Alle im Layout verwendeten Bilder und Grafiken sind als eigenständige Datei pfadrichtig gespeichert anzuliefern (keine Objekte über die Zwischenablage einfügen). “Geparkte” Elemente auf der Montagefläche müssen entfernt werden.
                    

Schriften
Alle im Layout und in Grafiken verwendeten Schriften sind vollständig und für die Feinausgabe verwendbar mitzuliefern.

 

Bilder und Grafiken
Als Bilddatenformate dürfen nur verwendet werden:
- 1- oder 4-kanal TIFF
- 1- oder 4-kanal EPS
Es sind keine EPS-Dateien im DCS-Format zu verwenden. EPS-Bilder müssen ohne PostScript-Farbmanagement gespeichert werden. Die Bilder müssen im richtigen Farbraum vorliegen (CMYK oder Graustufe). Duplex-Bilder müssen in die gewünschten Kanäle separierbar sein.
In Grafik-EPS-Dateien müssen alle Schriftinformationen bereits in Zeichenwege (Vektordaten) umgesetzt sein.

 

Korrekturseiten
Werden vom Kunden oder von ihm eingeschalteten Dritten Korrekturseiten geliefert, müssen diese den Spezifikationen entsprechen. Korrekturseitenlieferungen sind vorher unter Angabe der betreffenden Seitenzahl, der Übergabeart und dem Dateinamen per Fax mitzuteilen. Diese Daten zählen nicht zu den Originaldaten. Korrekturen werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet.

 

Textwechsel
Der Produktionsweg für Textwechsler (z.B. mehrsprachige Werke oder Preislisten) ist gesondert mit der Druckerei zu vereinbaren.

Linien/Elemente
Die minimale Elementstärke beträgt 0,1 mm im Maßstab 1:1.

 

Seitengröße
Die Dokument-Seitengröße muss dem Netto-Endformat einer Einzelseite entsprechen. In den Anschnitt laufende Seitenelemente müssen mindestens 3 mm Beschnitt aufweisen. Nicht angeschnittene Elemente müssen mindestens 3 mm vom Netto-Endformat entfernt platziert werden.

 

Farben
Außer den für den Auftrag relevanten Sonderfarben darf in den Dokumenten nur der Farbraum CMYK enthalten sein. Jegliche Farbraumanpassung muss bereits erfolgt sein. Desweiteren ist auf eine einheitliche Bezeichnung der Volltonfarben zu achten.


Identifizierbarkeit der Produktionsdaten
Bei Anlieferung mehrerer verwendbarer Dateien wird generell und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber die nach Speicherdatum neueste Version verwendet. Die Seitenreihenfolge muss anhand der Dateinamen eindeutig sein.

 

Rasterweite
Standardmäßig wird ein 70/cm (70 cm -1) Raster (178 lpi) verwendet.
Für die Rasterfeinheit 70/cm beträgt der Tonwertumfang 3% bis 97 %.
Die Summe der Tonwerte in den Bildtiefen darf in den Daten max. 250 % bei mattgestrichenen Papieren und max. 250% bei glänzendgestrichene Papiere betragen.

 

Datenarchivierung
Der Auftragnehmer unterliegt keiner Archivierungspflicht. Die Produktionsdaten werden nach Abschluss und vollständiger Bezahlung gelöscht.